Parken leicht gemacht ...
Neulich...
flatterte ein lustiges Schildersammelsurium per Mail herein, das sehr gut in die redaktionelle Beitragsplanung passt. Siegfried war wohl wieder bei seiner Reiseplanung für die nächsten Bildlieferungen, als ihm ⬇️Dieses⬇️ hier im Internetz vor Augen kam:
Es wird ja behauptet, dass mit KI vieles möglich sei. Und da ich keine weiteren Informationen zum Aufnahmeort (Bildquelle: Internet) hatte, habe ich das neuzeitliche Orakel ChatGPT befragt und diese Antwort erhalten:
"Die Informationen aus der Bildbeschreibung deuten darauf hin, dass es sich um ein Bild von Parkplatzschildern handelt [nit möchlich!]. Die Schilder zeigen verschiedene Parkregelungen, wie zum Beispiel eine Gewichtsbeschränkung von 3,5 Tonnen, die Möglichkeit nur parallel zu parken und digitale Zahlungsoptionen über Parkster [uijuijui - datt hätte mer nit vermutet]. Es gibt keine Hinweise auf eine spezifische Bildquelle, aber die Beschreibung enthält Begriffe wie “Großparkplatz Erlangen [?] Wohnmobilstellplatz [??]” und “Parken in Bayreuth [???]”, die möglicherweise auf den Standort oder die Herkunft des Bildes hinweisen könnten. Wenn Sie nach einer bestimmten Quelle oder weiteren Details suchen, kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen, da meine Fähigkeiten auf die Informationen beschränkt [hört, hört] sind, die mir zur Verfügung stehen.[mit anderen Worten: Isch weijß et nit]" [Text von ChatGPT, Kommentare von mir]
Als weitgereister, weltoffener und gebildeter Mensch von Welt, weiß man natürlich sofort nach einem kurzen Blick auf das Bild, dass man sich in Deutschland in der Nähe eines öffentlichen Parkplatzes befindet, auf dem auch Wohnmobile abgestellt werden können. Im Weiteren lässt sich an der Bepflanzung (Strandhafer!!) und Begrünung (kleine Bäume und Büsche!!) erkennen, dass sich der mit hydraulisch gebundener Decke (nicht versiegelte Oberfläche, versickerungsfähig!) befestigte Parkplatz in Küstennähe befinden muss. Ergänzend dazu erhalten wir weitere Informationen, dass sich neben der Parkplatzeinfahrt ein Kinderspielplatz (bis 12 Jahre!) mit umgebendem Stabgitterzaun (Hunde bleiben draußen!) und entsprechende eingeschossige Sozialgebäude bzw. Lokalitäten zur Versorgung mit Speisen und Getränken sowie für die Notdurft befinden müssen. Die Dacheindeckung der rückseitig liegenden Gebäude erfolgte mit dem Hohlfalzziegel Z5 in Toskanarot, der insbesondere im norddeutschen Raum gern verbaut wird.
Nach Eingabe dieser Eckdaten lieferte die Satellitenauswertung folgendes georeferenziertes Bild:

Bei der weiteren Detailrecherche konnte der Standplatz des beschilderungstechnischen Anweisungskanons näher eingegrenzt werden:

Der Schilderbaum befindet sich also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit an der Ostsee in Pelzerhaken rechts von der Einfahrt zum öffentlichen Parkplatz "An der Pelzerwiese" in unmittelbarer Nähe des Strandzugangs. Klasse, was!?
klären wir jetzt noch den Anweisungskanon von oben nach unten:
P -> hier kann sich nach dem Schild ein Parkplatz für Automobile befinden;
3,5t - mit Parkschein - 9 - 18h -> das Gewicht der Automobils kann auch mal 3,5t betragen, was Menschen mit einem SUV oder einem Wohnmobil die Möglichkeit gibt, dieses Gefährt für eine Zeitlang straffrei abzustellen.
Allerdings wird dafür ein Parkschein verlangt, der wiederum nicht öffentlich finanziert wird. Auch darf man hier mit Parkschein sein Vehikel nur von 9 - 18h abstellen, was zur Folge hat, dass man sich für die Nachtphase einen anderen Stellplatz suchen muss. Im Weiteren - und jetzt wirds ganz schwierig - soll man nur senkrecht parken. Im Bild erkennen wir allerdings schon eine ganze Reihe von Parksündern.
Es lässt sich auch nur schwer vorstellen, wie bspw. ein Wohnmobil senkrecht eingeparkt werden kann, ohne dass das wertvolle Senfkristall in den Oberschränken und/oder die wundervolle gusseiserne, handgeschmiedete Pfanne aus der Toskana (oder wars die Provence?) irgendwie Schaden nehmen. Auch bekommt der Nutzer keinen Hinweis geliefert an wen oder was er sich bzgl. einer kleinen Hilfestellung für die korrekte Parkaufstellung wenden könnte.
An diesem Beispiel lässt sich wiederum erkennen, dass aufgrund unserer altertümlichen Sprache und in der amtlichen Symbolik uns für die Anforderungen in der modernen, technikdurchdrungenen Welt schlicht oft die Worte respektive die Zeichen fehlen. Kein Wunder also, dass Parksünden vorprogrammiert sind.
Als Trostpreis erhält man unten abschließend den Hinweis, dass das Parkentgelt (6 Euro pro Tag?) auch digital per Äpp entrichtet werden kann. Der Bezahldienstleister Parkster assoziert bei mir den Reim Gangster. Was aber natürlich nur - ich betone ausdrücklich - scherzhaft gemeint ist.
(C) 2024 Bildmaterial by Siegfried/Internet
und Text by Werner